Im Jahre 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung des Besuchers gesetzt werden dürfen. Im Prozess ging es um den Anbieter Planet49, der von Verbraucherzentralen wegen einer vorangekreuzten Checkbox in einem Cookie-Banner abgemahnt wurde.
Nun hat sich der Bundesgerichtshof dem Urteil des EuGH angeschlossen:
Webseitenbetreiber benötigen eine aktive Einwilligung des Besuchers, wenn sie Cookies setzen wollen. Vorausgewählte Checkboxen im Cookie-Banner genügen diesen Ansprüchen nicht und sind daher nicht zulässig. Das gleiche gilt für Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit der jeweiligen Cookies.
Für Website-Betreiber bedeutet das:
- Wer Cookies einsetzt braucht eine echte Einwilligung des Besuchers, besonderes bei Tracking Cookies wie von Google Analytics,
- Cookie-Banner ohne Auswahlmöglichkeit oder mit vorausgewählter Checkbox sind nicht zulässig,
- Cookies dürfen erst nach der Zustimmung des Besuchers gesetzt werden, der Cookie-Banner muss diese also bis zur Zustimmung blockieren.
Quelle: eRecht24
Wie finde ich heraus ob meine Website Cookies einsetzt?
In jedem Browser gibt es eine sogenannte Konsole für Developer (Entwickler) mit den passenden Werkzeugen ausgestattet.
In jedem Browser sind diese leider unterschiedlich zu finden.
Unsere Empfehlung für eine Anleitung ist ganz klar von Borlabs: